• Für ein gutes Miteinander

    • „Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun.“ Mahatma Gandhi

      0. Geltungsbereich

      Die vorliegende Hausordnung gilt für die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Angestellte der Jakobus-Oberschule vor Ort und bei schulischen Veranstaltungen.

      1. Unsere Gemeinschaft

      1.1 Wir respektieren die Rechte anderer.

      1.2 Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um und pflegen einen fairen Umgang zwischen Schülern, Lehrkräften, Eltern und Angestellten der Schule.

      1.3 Jegliche Gewalt, Mobbing, Beleidigungen, Äußerungen extremistischer und fremdenfeindlicher Art sind zu unterlassen.

      1.4 Das Mitbringen von Waffen, Messern, spitzen gefährlichen Gegenständen, Laserpointern, Feuerzeugen, Knallern und Feuerwerkskörpern ist untersagt, weil sie uns schaden können. Des Weiteren sind das Mitbringen und der Konsum von Drogen, Alkohol, Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas verboten. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gelten uneingeschränkt (siehe Anhang Punkt 2).

      1.5 Wir verzichten auf Symbole oder Kennzeichen, die extremistische, verfassungsfeindliche, menschenfeindliche, Gewalt verherrlichende oder pornographische Botschaften vermitteln oder entsprechende Gruppierungen unterstützen. Diese sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt, da sie unserem Verständnis von Gemeinschaft widersprechen. Die Schule behält sich eine Einzelfallprüfung vor.

      1.6 Belehrungen, die von den Lehrkräften durchgeführt wurden, sind einzuhalten. Ebenso ist den Anweisungen der Lehrerschaft und des Schulpersonals im Unterricht und in den Pausen Folge zu leisten, um einen guten Schultag für alle gewährleisten zu können.

      1.7 Wir kommen 10 min vor Beginn des Unterrichtes in die Schule und verlassen die Schule nach Beendigung der letzten Stunde.

      1.8 Bei Erkrankung melden die Erziehungsberechtigten über eine Abwesenheitsnotiz (Edupage) ihre Kinder bis
      8 Uhr ab. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von 3 Tagen nachzureichen, wenn die Abmeldung telefonisch erfolgte.

      1.9 Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist nicht gestattet. Das gilt auch für Freistunden.

      1.10 Jacken und Sporttaschen werden in der Garderobe aufbewahrt. Das Mieten eines Schließfaches ist möglich. Wertsachen (Geldbörse, Schlüssel, Fahrausweis usw.) sollten nicht in der Jacke verbleiben, da sie nicht versichert sind. Werden Gegenstände im Schulhaus gefunden, bitte im Sekretariat abgeben oder bei Verlust dort nachfragen.

      2. Verhalten im Unterricht und im Schulgebäude

      2.1 Wir schaffen gemeinsam eine Lernatmosphäre, in der wir konzentriert arbeiten und uns gegenseitig unterstützen können.

      2.2 Wir arbeiten konstruktiv, ruhig und aufmerksam mit. Nach dem Vorklingeln bereiten wir unsere Unterrichtsmaterialien vor und stellen sicher, dass wir pünktlich und startklar sind. Essen und Kaugummikauen sind im Unterricht zu unterlassen. Außer in den Fachkabinetten ist Trinken erlaubt, sofern es leise geschieht, keine Glasflaschen verwendet werden und der Unterricht nicht aktiv gestört wird.

      2.3 Nutzung privater mobiler Endgeräte

      Nach §15a SOOSA ist Schülern der Klassenstufen 5 bis 8 die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn 1. die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist, 2. die Nutzung im Einzelfall vom Lehrer zugelassen wurde oder 3. die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat. Mit Beschluss der Schulkonferenz vom 22.09.2026 wird das Verbot der privaten Nutzung von Mobiltelefonen auch auf die Klassenstufen 9 und 10 ausgeweitet. Mit dem Überschreiten der Innentür des Schulgebäudes beginnt für alle Schülerinnen und Schüler ein grundsätzliches Nutzungsverbot für private mobile Endgeräte, insbesondere Mobiltelefone (Smartphones), Smartwatches und vergleichbare Geräte. Die Geräte sind ab diesem Zeitpunkt ausgeschaltet bzw. vollständig stummgeschaltet und so aufzubewahren, dass sie während des Aufenthalts im Schulgebäude weder sichtbar noch unmittelbar zugänglich sind. Eine Nutzung. auch in den Pausen, Freistunden, auf dem Schulhof, auf den Fluren, in sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie in den GTA ist grundsätzlich nicht gestattet. Das Nutzungsverbot gilt für die gesamte Dauer des Aufenthalts im gesamten Schulgebäude und -gelände und endet mit dem Verlassen des Gebäudes durch die Innentür nach Unterrichtsende.

      Bei Leistungsermittlungen oder Prüfungen sind sämtliche nicht erlaubte digitalen und elektronischen Hilfsmittel bei der Lehrkraft zur kurzfristigen Aufbewahrung abzugeben. Regelungen bei Missachtung sind im Anhang, Punkt 3, aufgeführt.

      2.4 Das Erstellen, Verbreiten oder Veröffentlichen von Bild- und Tonaufnahmen ist auf dem gesamten Schulgelände, einschließlich der Sporthalle, sowie bei Schulveranstaltungen ohne Genehmigung durch die Lehrkräfte zu unterlassen. Bei Verstößen werden die Geräte analog zur Vorgehensweise in Punkt 2.3 eingezogen und es erfolgen weitere Konsequenzen im rechtlichen Rahmen. Es gilt die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.

      2.5 Wir vermeiden Lärm im gesamten Schulgebäude und denken daran, dass andere Klassen gleichzeitig lernen und Ruhe benötigen.

      2.6 Wenn wir fehlen, übernehmen wir selbst die Verantwortung dafür, den versäumten Stoff nachzuholen. Wir informieren uns über Inhalte, Aufgaben, Leistungskontrollen und Klassenarbeiten.

      3. Im Schulhaus und auf dem Hof

      3.1 Wir gestalten unsere Pausen ruhig und erholsam, um Stress abzubauen und Kraft zu sammeln.

      3.2.1 Die Frühstückspause verbringen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 auf dem Hof, sofern keine andere Durchsage erfolgt. In den kleinen Pausen von 5 oder 10 Minuten bleiben wir auf der Etage in der Nähe der Räume, in denen wir anschließend Unterricht haben.

      3.2.2 In der Mittagspause gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den Hof, Änderungen werden mitgeteilt. Alle Schülerinnen und Schüler, die an der Schulspeisung teilnehmen oder den Automaten bedienen, bringen nach der 5. Stunde erst ihre Taschen ins Zimmer und gehen dann zum Essen. Taschen dürfen nur neben der Treppe im Erdgeschoss abgestellt werden, wenn danach der Unterricht beendet ist.

      3.3 Wir tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass unsere Schule ein angenehmer, sauberer und sicherer Lernort bleibt. Dazu halten wir uns an folgende Vereinbarungen:

      3.3.1 Wir achten im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände auf Ordnung und Sauberkeit. Wir entsorgen unseren Müll in die vorgesehenen Behälter und verlassen Räume so, wie wir sie selbst vorfinden möchten.

      3.3.2 Wir gehen pfleglich mit allen Gegenständen um, die uns die Schule zur Verfügung stellt – dazu gehören Möbel, technische Geräte, Lehrmittel und Ausstattung. Wir respektieren auch das Eigentum anderer Menschen und behandeln fremde Gegenstände mit besonderer Sorgfalt. Wir behandeln Lehrbücher, Arbeitshefte und alle schulischen Materialien sorgfältig, damit sie lange genutzt werden können.
      Auch die Toiletten nutzen wir verantwortungsbewusst und beachten die dort ausgehängten Regeln.

      3.3.3 Wir missbrauchen keine technischen oder sicherheitstechnischen Vorrichtungen – weder im Gebäude noch im Außenbereich. Piktogramme, Hinweisschilder und Sicherheitsmarkierungen dürfen nicht beschädigt, überklebt oder entfernt werden. Bei mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung von Schuleigentum werden die verantwortlichen Schülerinnen und Schüler zur Rechenschaft gezogen. In solchen Fällen kann eine Haftung entstehen, die von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten zu tragen ist.

      3.3.4 Das Öffnen und Schließen der Fenster sowie die Bedienung der Heizkörper ist ausschließlich den in der Schule beschäftigten Personen vorbehalten. Schülerinnen und Schüler unterlassen diese Handlungen, um Sicherheit und Energieeffizienz zu gewährleisten.


      4. Inkrafttreten

      Diese Hausordnung tritt am 23.09.2026 in Kraft.

       

      Anhänge

      1. Unterrichtszeiten:
         
        Stunde Zeit
        1 7.10 – 7.55
        2 8.05 – 8.50
        3 8.55 – 9.40
        4   9.55 – 10.40
        5 10.50 – 11.35
        6 12.00 – 12.45
        7 12.55 – 13.40
        8 13.45 – 14.30


        Kurzunterricht
         
        Stunde Zeit
        1 7.10 – 7.40
        2 7.45 – 8.15
        3 8.20 – 8.50
        4 8.55 – 9.25
        5 9.40 – 10.10
        6 10.15 – 10.45
        7 10.50 – 11.20
        8 11.50 – 12.20
      1. Link zum Jugendschutzgesetz:

      https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html , zuletzt abgerufen am 13.04.2026.

       

      1. Regelung bei Verstößen im Umgang mit mobilen Endgeräten 
      1. Bei erstmaligem Verstoß wird das Handy bzw. das Gerät der Schulleitung zur Aufbewahrung übergeben und kann nach Unterrichtsende vom Schüler/ von der Schülerin gegen Unterschrift abgeholt werden.
      2. Sollte der Schüler/ die Schülerin das Handy bzw. das Gerät noch einmal unbefugt benutzen, so werden die Erziehungsberechtigten informiert, dass sie das Handy bzw. das Gerät in der Schule während der Schulöffnungszeiten abholen müssen und den Empfang zu quittieren haben. 
      3. Weitere Verstöße werden zur Einbehaltung des Handys bzw. des Gerätes während der Schulzeiten und letztendlich zu Ordnungsmaßnahmen führen.
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